Häufige Fragen
Das Stromprodukt von strasserauf
Gibt es bei strasserauf unterschiedliche Tarife, zwischen denen ich wählen kann?
strasserauf bietet mit dem Produkt electricitaet ein einheitliches Tarifmodell für alle Kunden an:
Keine Mindestvertragslaufzeit, kein Grundpreis, also ganz transparent und fair! Allerdings kann es beim Verbrauchspreis von Ort zu Ort zu regionalen Preisunterschieden kommen. Hintergrund hierfür sind die unterschiedlichen Preise der örtlichen Stromnetzbetreiber.
Gibt es so etwas wie eine Grundgebühr bei strasserauf?
Bei strasserauf gibt es weder eine Grundgebühr noch eine Mindestvertragslaufzeit.
Homepage und Kundenportal
Wo kann ich meine Zugangsdaten ändern?
Für unsere Bestandskunden ist im strasserauf Kundenportal neben dem Einblick in alle kunden- und vertragsrelevanten Daten auch die Änderung der Zugangsdaten problemlos und schnell möglich.
Wozu benötige ich einen Login?
Mit den persönlichen Zugangsdaten können unsere Kunden jederzeit komfortabel Anpassungen an ihrem Vertrag vornehmen und beispielsweise auch die Höhe des eigenen Abschlages ändern. Die persönlichen Zugangsdaten stellen hierbei sicher, dass niemand anderes Zugriff auf die eigenen Daten hat.
Auf welche Arten kann ich Kontakt mit strasserauf aufnehmen?
strasserauf ist auf fast allen Kanälen präsent. Man kann uns über Mail, Telefon, Brief, Fax und Skype erreichen.
Sind meine Daten bei euch gut aufgehoben?
Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Die von zur Verfügung gestellten personen- oder geschäftsbezogenen Daten werden wir ausschließlich zur Kundenbetreuung und Vertragsabwicklung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (u.a. Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstdatengesetz) speichern, verarbeiten und nutzen. Unsere gesamte
Datenschutzerklärung beinhaltet alle Informationen zu Cookies, zur Sicherheit der persönlichen Daten und wie wir mit ihnen umgehen.
Kunde werden: Anmeldung und Bestellung bei strasserauf
Wie viel oder wenig Strom muss ich verbrauchen, um Kunde werden zu können?
Wer Strom für private oder gewerbliche Zwecke (in Niederspannung ohne Leistungsmessung) nutzt, ist bei uns herzlich willkommen. Die Voraussetzungen zum Vertragsabschluss sind im Allgemeinen erfüllt, wenn Sie ganz normal für den Hausgebrauch Strom beziehen. Allerdings schließen wir leider die Versorgung mit Nachtstrom, für Wärmespeicherheizungen, Wärmepumpen sowie die Verwendung von Prepaid- und Münzzählern, HT/NT-Zählern sowie einer Leistungsmessung aus technischen und prozessualen Gründen aus.Eine untere Verbrauchsuntergrenze liegt bei 200 kWh p.a., da wir davon ausgehen, dass ein niedrigerer Verbrauch in einem normalen Haushalt nicht realistisch ist, sondern auf einen Leerstand, eine Garage oder Allgemeinstrom hinweist.
Vertrag
Können die AGB durch strasserauf geändert werden?
Ja, strasserauf darf die AGB ändern. Natürlich bleiben wir immer transparent und fair und werden unseren Kunden solche Änderungen mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitteilen.
Gibt es eine Vertragsbindung?
Nein, es gibt keine Vertragsbindung und keine Mindestvertragslaufzeit. Man kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
Lieferantenwechsel
Wann erfolgt der Lieferbeginn im Falle eines Lieferantenwechsels/Versorgerwechsels?
Der Wechsel und somit der Beginn der Belieferung durch strasserauf erfolgt zum Beginn des übernächsten Monats, es sein denn, Sie sind noch vertraglich an Ihren alten Versorger gebunden. Selbstverständlich versuchen wir auch, die Belieferung zu einem von Ihnen in der Bestellung angegebenen Wunschtermin aufzunehmen, sofern ein Wechsel zu diesem Termin rechtlich und technisch möglich ist.
Wann erfolgt der Lieferbeginn im Falle eines Neueinzugs?
Sie bekommen Strom von strasserauf, wenn Sie sich bis spätestens sechs Wochen nach Ihrem Einzug bei uns melden und einen Vertrag abschließen.
Umzug
Was passiert, wenn ich umziehe?
Im Fall eines Umzugs werden Sie selbstverständlich von strasserauf begleitet.
Mit wenigen Klicks können Sie für Ihren neuen Wohnort einen Stromvertrag mit strasserauf abschließen. Ebenfalls ganz flexibel ohne Mindestlaufzeit und transparent ohne Grundgebühr. Es kann aber sein, dass sich Ihr Strompreis am neuen Wohnort von Ihrem bisherigen Preis unterscheidet. Hintergrund hierfür sind die unterschiedlichen Preise der örtlichen Netzbetreiber.
Ablesung
Wie erfolgt die Ablesung meines Stromzählers?
Ihr Zähler wird einmal im Jahr von Ihrem lokalen Netzbetreiber abgelesen.
Abrechnung und Zahlung
Kann ich meine Abschläge selber ändern?
Natürlich! Auf unserer Website können unsere Kunden ihren monatlichen Abschlag um maximal 10% senken. Auch eine Erhöhung des Abschlags ist unkompliziert online möglich. Falls Sie Ihren Abschlag um mehr als 10% ändern möchten, melde Sie sich gerne unter 0800-strasserauf.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Jahresrechnung?
Grundlange für die Jahresrechnung ist die Ablesung durch den lokalen Netzbetreiber.
Sonstiges
Was ist bzw. war der Bali-Button?
Der Bali-Button gab unseren Kunden bislang die Möglichkeit, die Abschlagszahlung bei einer längeren Abwesenheit wahlweise für einen oder zwei Monate pro Abrechnungsjahr auszusetzen. Argument: In dieser Zeit verbraucht man ja auch nichts.
Warum gibt es den Bali-Button seit Januar 2012 nicht mehr?
Wie auch bei unserer Webseite haben wir eingehend analysiert, was unsere Kunden wünschen und welche Möglichkeiten sie nutzen. Der Bali-Button wurde zwar stets als nette Zusatzoption gesehen, aber letztlich wurde er nur sehr wenig genutzt. Dies haben wir als Signal wahrgenommen, dass die Nachfrage nach dem Bali-Button nicht vorhanden war. Wir möchten die Kosten für die systemseitige kostspielige - Pflege dieses Produktmerkmals lieber sinnvoller zum Wohle unserer Kunden einsetzen. Denn die Kosten eines Unternehmens sollten immer in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen für unsere Kunden stehen.
Was ist bzw. war der Kontoauszug?
Für alle strasserauf-Kunden bestand bis Ende 2011 die Möglichkeit, unter Angabe ihres Zählerstandes einen sog. Kontoauszug anzufordern. Der Kontoauszug stellte eine simulierte Rechnung für den Zeitraum zwischen letzter Abrechnung und Zählerstandsmeldung, war rein informatorisch und war nicht zahlungs- bzw. buchungswirksam. Der Kontoauszug wurde per E-Mail an den Kunden versendet.
Warum gibt es die Funktion Kontoauszug seit Januar 2012 nicht mehr?
Wie auch bei unserer Webseite und beim Bali-Button haben wir analysiert, was unsere Kunden wünschen und welche Möglichkeiten sie nutzen. Der Kontoauszug wurde zwar stets als nette Zusatzoption gesehen, aber letztlich wurde er nur sehr wenig genutzt. Dies haben wir als Signal wahrgenommen, dass die Nachfrage nach dem Kontoauszug nicht vorhanden war.
In unserem neuen Kundenportal steht jedoch die verwandte Funktion der Zählerstandsmeldung zur Verfügung. Es wird zwar kein Dokument generiert, aber der übermittelte Zählerstand wir in unserem System zu Plausibilisierungszwecken genutzt.